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   BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 61/05 (1)   

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https://dejure.org/2007,10852
BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 61/05 (1) (https://dejure.org/2007,10852)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 1 BvR 61/05 (1) (https://dejure.org/2007,10852)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 61/05 (1) (https://dejure.org/2007,10852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags für ein Berufungsverfahren; Bestehen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB in der Hauptsache

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - hier: im Falle einer Klage auf nachehelichen Unterhalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 673
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 61/05
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 61/05
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 61/05
    Deshalb müssen, damit das Bundes-verfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 61/05
    Deshalb müssen, damit das Bundes-verfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 61/05
    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen, für die es keine verfassungsrechtliche Begründungspflicht gibt (vgl. BVerfGE 50, 287 ).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2014 - 3 U 37/14

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages mit Rückkaufoption

    Zudem führt der Anspruch auf rechtliches Gehör entgegen der Auffassung der Verfügungsklägerin nicht dazu, dass der erkennende Senat auch zu den gleichen rechtlichen Schlussfolgerungen gelangen muss wie sie (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, 1 BvR 61/05).
  • VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Einzelfall -Asyl)

    Um dennoch einen entsprechenden Verstoß feststellen zu können, müssen im Einzelfall besondere Umstände dargelegt werden, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, B.v. 12.12.2007 - 1 BvR 61/05 - juris Rn. 10; BVerfG, B.v. 28.4.2023 - 2 BvR 924/21 - Rn. 31 ff.).
  • OLG München, 03.06.2008 - 30 U 751/07

    Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs bei Übergehen des Klägervortrags

    28Das Nichtbeachten des für die getroffene Verjährungsentscheidung zentralen Vortrages stellt einen Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 GG dar, welcher gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz gebietet (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2008, 673; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.12.2006, Az.: 11 U 48/06).
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